Röntgenbilder
Wir fordern – in Absprache mit Ihnen – bereits vorhandene Röntgenaufnahmen bei Vorbehandlern zur Ansicht an. So erfüllen wir die vom Gesetzgeber geforderte Pflicht zur Vermeidung unnötiger Strahlenbelastung.
Haben Sie bereits einen Röntgenpass? Dann sollten Sie ihn auf jeden Fall mitbringen, um ggf. Vervollständigungen vornehmen zu können.